Informationen zur Notbetreuung einzelner Kinder (Stand: 15.03.2020)

 

Liebe Eltern,

 

über das Wochenende ist ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, erfolgt, der genauer regelt, wer und unter welchen Bedingungen für den Zeitraum von Mittwoch, 18. März, bis zum 3. April 2020 von der Schließung der Schule ausgenommen ist.

Zitat:

„(…) von der Schließung der o.g. Gemeinschaftseinrichtungen ausgenommen sind:

  1. aa) betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler – in der Regel der Jahrgangsstufen 1 bis 6 – als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten einer Betreuung im offenen Ganztag (OGS) sichergestellt werden muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann (…)“.

Weiter heißt es:

„Schlüsselpersonen im Sinne von Buchstaben aa) sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“

Wichtig ist für Eltern, die zu dieser Berufsgruppe zählen:

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der genannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.“

Die Arbeitgeber sind dabei aufgefordert, entsprechende flexible Dienstzeiten zu berücksichtigen. Zudem gilt es darauf zu achten, inwieweit zum Beispiel ein Lebenspartner in Homeoffice seinen Dienst verrichten kann und dabei Kinder betreuen kann.

Somit soll sichergestellt werden, dass möglichst wenige Kinder die Schule in der nächsten Zeit besuchen. Es geht um die Gesundheit der Kinder bzw. aller!

Es gilt der Grundsatz: Ihr Kind ist zuhause am sichersten!

 

Konkret bedeutet das für Sie: 

Sollte keiner der Erziehungsberechtigten (in der Regel Mutter und/oder Vater) die Betreuung Ihres Kindes übernehmen können, dann müssen Sie mir durch eine schriftliche Bescheinigung Ihres Arbeitgebers nachweisen, dass Sie zu der entsprechenden Berufsgruppe gehören und eine außerordentliche schulische Betreuung notwendig ist. Diese reichen Sie bitte bis zum 18.3.2020 bei uns ein. Sie können die Bescheinigung gerne auch faxen (0231 47734920)..

Außerdem möchte ich Sie bitten, mir in dem Falle aufzuschreiben, wann Ihr Kind wie lange im Rahmen der üblichen Betreuungszeiten (Stundenplan bzw. ggfs. OGS) Betreuung benötigt (Datum, Uhrzeit). Diese Informationen senden Sie bitte an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nach jetzigem Stand wird das Sekretariat zu den üblichen Zeiten besetzt sein. Die Schule bzw. Schulleitung ist erreichbar unter:

Telefon: 4773490 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  Standort Harkort

E-Mails und der Anrufbeantworter werden regelmäßig abgehört.

 

Ich hoffe, dass Sie damit zunächst alle Informationen erhalten haben. Über weitere Entwicklungen werden Sie über die internen Klassen-Verteiler und die Homepage auf dem Laufenden gehalten.

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße, M.Quel und C.Theymann

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